Der zu früh geborene Sohn

Loading video
Heutzutage sind Kinder von unverheirateten Paaren absolute Normalität. Dies war nicht immer so. Hier war es einfach für ihn zu früh um die Verantwortung als Vater zu übernehmen.

Wikipedia: "Unehelichkeit, Nichtehelichkeit oder Außerehelichkeit bezeichnet rechtlich die Geburt eines Kindes außerhalb einer Ehe; sie wurde früher auch Illegitimität genannt und galt als Ehrenmakel. Demgegenüber bezeichnet Ehelichkeit die Geburt eines Kindes innerhalb einer Eheverbindung oder seine rechtliche Anerkennung als eheliches Kind. eit der Kindschaftsrechtsreform 1998 heißt es zu unehelich – juristisch zwischen Juli 1970 und Juli 1998: nicht ehelich – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) u. a. in § 1791c Abs. 1: Mit der Geburt eines Kindes, „dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind […]“."
gesehen 6674

Kommentar

0 eingefügt